Zahlungskontengesetz – ordnungspolitisch zumindest interessant
Mehr als 50% der Bankkunden wollen gerne ihre Hauptbankverbindung wechseln, jedoch entschließt sich nur ein kleiner Bruchteil dazu, da der organisatorische Aufwand bislang sehr groß war. Das neue Zahlungskonten-Gesetz wird den Bankwechsel vereinfachen und beschleunigen. Das Mitte September d.J. wirksame Gesetz legt dabei sogar einzelne Prozessschritte fest und definiert Fristen: Der Kontowechsel muss nun verbindlich binnen 12 Tagen über die Bühne gehen. Dafür haften die bisherige und die neue Bank.
Bei allem Verbraucherschutz: Ordnungspolitisch erstaunlich kann man die Regelung schon hinterfragen. Schließlich wird hier die bisherige Bank verpflichtet, den Wechsel zur Konkurrenz einfach und bequem zu machen: Sie wird verpflichtet, alle Kundenbuchungen (Abbuchungen und Gutschriften) der vergangenen 13 Monate an die aufnehmende Bank zu melden. Die aufnehmende Bank tritt dann an die Empfänger bzw. Zahlungspflichtigen heran.
Derart weitgehende Lösungen kenne ich aus anderen Branchen nicht. Dabei wäre es doch durchaus interessant: „Lieber Autohersteller-Konkurrent, bitte sende uns die Daten aus der Motorsteuerung deines bisherigen Kunden, wir wollen prüfen, ob sich der Kunde bei uns einen Hybrid oder Benziner kaufen sollte.“ Das gleiche könnte man sich für Internet-/Handytarife oder die Versicherungswirtschaft vorstellen. Gedankenspiele – nur bei Banken setzt man es auch um.
Um den Service zu verbessern und die damit einhergehenden Kosten in Zaum zu halten, arbeiten einige Banken bereits seit vielen Monaten mit Bank-Apps von verschiedenen FinTechs wie Fino Digital, Kontowechsel24, Finreach. Lastschriften, Daueraufträge und regelmäßige Zahlungen können so automatisch vom alten auf das neue Konto umgestellt werden. Damit können Verbraucher ohne lästigen Papierkram und Information einzelner Zahlungsempfänger / Zahler einfach das Konto per Tablet oder Smartphone wechseln.
Es ist durchaus davon auszugehen, dass Kunden diesen neuen Service verstärkt nutzen und ihre Bankverbindung wechseln. Gewinner werden vor allem Direktbanken sein, die weiterhin kostenlose Konten anbieten können, da sie aus dem reinen Online-Service Kostenvorteile realisieren können. Für Filialbanken wird auf Dauer eine bedingungslose kostenlose Kontoführung kaum darstellbar sein. Insofern ist die neue gesetzliche Regelung durchaus geeignet, den Bankenmarkt zu beeinflussen.
Foto: © Rostislav Sedlacek – fotolia.com
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