Kleine Banken brauchen deutlich mehr Eigenkapital !
Die BaFin sorgt sich bei etlichen Banken vor zu hohen Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch. Diese entstehen u.a. da Banken zur Optimierung ihres Zinsüberschusses die Guthaben von Giro- und Sparkonten längerfristig als Darlehen herauslegen oder langfristige Anleihen kaufen. Diesen Prozess bezeichnet man als Fristentransformation – es ist eine bewusste Abkehr von der fristenkongruenten „goldenen Bilanzregel“. Genossenschafts- und Sparkassen generieren einen Großteil ihres Zinsüberschusses aus dieser Quelle.
Risiken aus der Fristentransformation
Getreu dem Motto „There is nothing like a free lunch“ ergeben sich für die Banken dabei zwei Risiken: Das Risiko, dass die Einleger ihre Guthaben massenhaft zurückfordern (Liquiditätsrisiko) und andererseits ein Zinsänderungsrisiko (im Anlagebuch). Letzteres ergibt sich i.w. bei steigenden Zinsen dadurch, dass die Mittel langfristig und zu festen Zinssätzen ausgeliehen sind, während die Zinssätze für die Einlagen variabel sind und ggfs. auch über die Zinsen des Anlagebuchs steigen können.
BaFin beobachtet Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch seit 2011
Mit Blick auf die umfangreiche Fristentransformation und das extrem niedrige Zinsniveau hat die BaFin dieses Risiko schon seit Ende 2011 im Visier und fordert seitdem einen Stresstest in Form einer Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um +/- 200 Basispunkte.
Seit Anfang d.J. fordert sie von nicht EZB-beaufsichtigten Instituten einen zusätzlichen Kapitalpuffer von bis zu 2,6 %, der die Banken gegen eine plötzliche und unerwartete Zinsänderung absichern soll. IRRBB – Interest Rate Risk out of the Banking Book, so formulieren es die Aufseher. Die Höhe des Kapitalpuffers ist gestaffelt von 0 % – 2,6 % und hängt von den Auswirkungen o.g. Zinsschocks auf das Anlagebuch ab.
Auswirkungen des zusätzlichen Eigenkapitalpuffers
Diese Änderung wurde eher unbemerkt eingeführt, hat aber erhebliche Auswirkungen vor allem für Genosschenschaftsbanken und Sparkassen. Da diese Institute in der Regel ausgeprägte Fristentransformation betreiben, dürfte für sie häufig der maximale Kapitalpuffer von 2,6 % zum Tragen kommen. Dies bedeutet, dass sie neben der aktuell geforderten Mindestkapitalquote von 8 % und dem Kapitalerhaltungspuffer von derzeit 1,25 % zusätzlich noch 2,6 % Gesamtkapital vorhalten müssen. Somit steigt die Gesamtkapitalquote auf bis zu 13,1 %!
Konkrete Details auf der BaFin-Seite.
In unseren Seminaren gehen wir – wie immer – aktuell und kompetent auf diese Änderung ein.
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